Der Berufsverband stellt sich vor
Am 01.12.1974 gründeten staatlich anerkannte AltenpflegerInnen den Deutschen Berufsverband für Altenpflege (DBVA). Seitdem setzen wir uns für die Anerkennung und das Ansehen der altenpflegerischen Arbeit und die des Berufsbildes ein.
Notwendige strukturelle Änderungen in unserem Sozialsystem stellen unseren Berufsverband vor schwere Aufgaben:
Auf der einen Seite setzt sich der Berufsverband für eine qualitativ hochwertige altenpflegerische Versorgung ein, auf der anderen Seite gilt es, Lösungen in Bezug auf die Finanzierung einer solchen Pflegeleistung zu erarbeiten.
Notwendige administrative Tätigkeiten (u.a. Pflegedokumentation) führen dazu, dass Pflegende das Gefühl haben, sich zwischen Bewohner und Schreibarbeit aufteilen müssen. Trotzdem sind diese administrativen Tätigkeiten heute unumgänglich, um Pflegende juristisch abzusichern und einen Pflegeleistungsnachweis überhaupt erst erbringen zu können.
Aus dieser Situation ergeben sich ethisch-moralische Konfliktsituationen für jede(n) in der Altenpflege Tätigen, der sich den alten Menschen zuwenden und sie in ihrer Persönlichkeit und Lebenswelt schützen und unterstützen will.
Darum wirkt der DBVA an Problemlösungen des Alters mit - in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der älteren Generation und ihren Vertretungen sowie mit anderen Verbänden und Einrichtungen der Altenhilfe, insbesondere im Gespräch mit Vertretern der Politik auf Bundes- und Landesebene. Grundlage ist die gemeinsame Verpflichtung auf die Menschenwürde und der Wille zur Fortentwicklung unseres Sozialstaates.
Aufgaben des Berufsverbandes:
Die Zielrichtung und Gestaltung der Verbandarbeit ergibt sich aus der beruflichen Arbeit der Mitglieder entsprechend der Satzung. Hierbei setzt sich der Verband insbesondere für Verbesserungen in der ambulanten, teilstationären, offenen und stationären Altenpflege und für die Weiterentwicklung des Berufsbildes, die Erarbeitung neuer Pflegekonzepte und für die Gewinnung von Pflegekräften ein.
Um die beruflichen Belange seiner Mitglieder zu fördern und zu vertreten, nimmt der DBVA u.a. folgende Aufgaben wahr:
- Vertretung und Beratung in politischen Gremien, wenn es um Altenpflegeausbildung, Seniorenpolitik und Arbeitsbedingungen für die Altenpflege geht,
- Information der Öffentlichkeit über den Altenpflegeberuf,
- Information der Öffentlichkeit über Lebensbedingungen alter Menschen heute,
- Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Konzepte zur Altenpolitik,
- Fachliche Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder und von Mitarbeitern in der Altenhilfe.
Der DBVA unterstützt die Mitglieder durch Angebote von Information, Erfahrungsaustausch, Fortbildung, Rechtsberatung und ggf. Rechtsvertretung.
Mit der Mitgliedschaft ist eine Rechtsschutzversicherung gegeben. Aktuelle Informationen gibt es über die Geschäftsstelle.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können:
1. staatlich anerkannte und in der Ausbildung stehende AltenpflegerInnen und AltenpflegehelferInnen,
2. Lehrkräfte in der Altenpflegeausbildung,
3. sowie in der Altenpflege tätige Fachkräfte wie z.B. Krankenschwester/-pfleger.
Die Mitgliedschaft wird nach einem Aufnahmeantrag erworben und durch die zeitgerechte Zahlung der Beiträge aufrechterhalten. Der Beitrag beträgt 6 € für Schüler, Rentner, Arbeitslose und Frauen im Erziehungsurlaub und 15 € für alle anderen Mitglieder.
Juristische Personen, die die Ziele und Aktivitäten des DBVA unterstützen, können außerordentliche Mitglieder werden. Das aktive und passive Wahlrecht für Vorstandsfunktionen haben sie nicht.
Wie können Sie aktiv mitarbeiten?
Arbeiten sie aktiv mit,
-> indem Sie der Einladung zur Landesmitgliederversammlung folgen und das aktive Wahlrecht wahrnehmen,
-> indem Sie sich als KandidatIn zur Wahl stellen und bereit sind, ein Amt im Verband zu übernehmen,
-> indem Sie in einer Basisgruppe mitarbeiten oder, wo keine Arbeitsgruppe erreichbar ist, eine solche anregen und (zusammen mit KollegInnen) ins Leben rufen,
-> indem Sie sich durch Stellungnahmen in der DBVA-Verbandszeitschrift am Nachdenken über neue Konzepte und Verbesserungen in der Altenpflege beteiligen,
-> indem Sie andere KollegInnen als Mitglieder werben.
Und nun?
In Bewegung ist unser Arbeitsfeld und damit auch der Berufsverband. Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft führt zu neuen Anforderungen an die Altenhilfe. Das Pflegepersonal klagt zunehmend; es wird immer schwieriger, alte Menschen angemessen zu versorgen. Präventive Maßnahmen werden aus Kostengründen sträflich vernachlässigt, die Berufszufriedenheit ist weithin in Frage gestellt.
Der Berufsverband setzt sich für die Überwindung dieses unhaltbaren Zustandes ein:
Wir wollen die Lebensqualität, die Selbständigkeit, Selbstverantwortung und die Teilhabe alter Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Die Erreichung dieser Ziele erhöht sicher auch ihre eigene Berufszufriedenheit.
Damit die Solidarität in unserer Berufsgruppe gestärkt wird und unseren Forderungen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene Nachdruck verliehen werden kann, ist es zwingend notwendig, dass alle Beschäftigten in der Altenhilfe die Arbeit ihres Berufsverbandes mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen.
Helfen Sie mit und werden Sie Mitglied im Deutschen Berufsverband für Altenpflege e.V.!
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